Bezeichnung | Millionen Euro |
---|---|
Einnahmen | 352 |
Gebühren für gewährte Bürgschaften | 52 |
Empfangene Vermögenseinkommen (Zinsen und Dividenden) | 0 |
Empfangene Vermögenstransfers | 300 |
Ausgaben | 3 671 |
Zinsausgaben | 21 |
Geleistete Vermögenstransfers | 3 650 |
Kapitalzuführungen | 2 150 |
Abrufe von Bürgschaften | 0 |
Sonstige (Ausgleich für wertgeminderte Aktiva) | 1 500 |
Finanzierungssaldo | – 3 319 |
Der Bruttoschuldenstand des Staates (das heißt ohne Gegenrechnung der erworbenen Aktiva) ist infolge der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen im Berichtsjahr 2008 nach den Berechnungen der Deutschen Bundesbank um 53,5 Milliarden Euro gestiegen. Darin spiegeln sich vor allem die Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften wider, die im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen errichtet wurden, und nach den europäischen Buchungsregeln dem Staat zuzuordnen sind. Dadurch werden deren Verbindlichkeiten in Höhe von rund 40 Milliarden Euro beim Staat in den beiden Positionen Wertpapiere ohne Anteilsrechte und Kredite nachgewiesen.
Außerdem erhöhten die staatlichen Kapitalzuführungen zugunsten der IKB, der Commerzbank und der BayernLB den staatlichen Bruttoschuldenstand in 2008 im Vergleich zu Ende 2007 um rund 13,0 Milliarden Euro. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden vom Staat in Form von Krediten aufgenommen.
Bezeichnung | Bruttoschuldenstand |
---|---|
Millionen Euro | |
Kredite | 17 500 |
Wertpapiere ohne Anteilsrechte | 36 019 |
Insgesamt | 53 519 |
In Zusammenhang mit den staatlichen Stützungsmaßnahmen hat der Staat allerdings auch Aktiva in Form der von den Zweckgesellschaften gehaltenen Wertpapiere sowie der Eigenkapitalinstrumente, die von den Banken erworben wurden, erhalten. Der Gesamtwert dieser Aktiva bewertet nach den von Eurostat vorgegebenen Methoden zum Zeitpunkt des Erwerbs belief sich auf 50,2 Milliarden Euro. Mögliche Bewertungsänderungen nach dem Zeitpunkt des Erwerbs sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.
Die Buchung der staatlichen Stützungsmaßnahmen erfolgt nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 sowie der Entscheidung von Eurostat vom 15. Juli 2009 über die Erfassung öffentlicher Interventionen zur Unterstützung von Finanzinstituten und Finanzmärkten (einschließlich des dazugehörigen Umsetzungsvermerks von Eurostat).
Darüber hinaus ist der Staat im Zuge der Finanzmarktkrise Bürgschaften in Höhe von 66,3 Milliarden Euro eingegangen. Hiermit sind jedoch nicht die an Banken gegebenen Bürgschaftszusagen insgesamt gemeint, sondern nur Zusagen, die von den Bürgschaftsnehmern in Anspruch genommen wurden. Bürgschaften haben in der Regel nur dann einen Einfluss auf den Finanzierungssaldo und Schuldenstand des Staates, wenn ein konkreter Schaden oder Verlust eintritt. Die reine Gewährung einer Bürgschaft stellt eine Eventualverbindlichkeit des Staates dar und wird deshalb nur nachrichtlich erfasst. Das Volumen an gewährten Bürgschaften gibt allerdings Auskunft über die potentiell mögliche Inanspruchnahme des Staates bei einem Totalausfall der verbürgten wirtschaftlichen Werte.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Forster,
Telefon: (0611) 75-2795,
Thomas Forster
E-Mail: thomas.forster@destatis.de
© Statistisches Bundesamt, Pressestelle, Gustav-Stresemann-Ring 11,
65189 Wiesbaden, Quelle http://www.destatis.de
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